Einigungsstelle
Paritätisches Schlichtungsgremium, das bei Nicht-Einigung über den Sozialplan verbindlich entscheidet (erzwingbar) — nicht über den Interessenausgleich.
Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über den Sozialplan zustande, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. Sie ist paritätisch besetzt und wird von einer neutralen Person geleitet. Wichtig: Der Sozialplan ist über die Einigungsstelle erzwingbar, der Interessenausgleich dagegen nicht — er muss nur ernsthaft versucht werden.
Vertrauliche Kurzliste passender Anbieter
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in zwei Minuten — wir nennen Ihnen 2–3 passende Anbieter mit verifizierten Profilen. Kostenfrei und vertraulich, ohne öffentliche Ausschreibung.