Betriebsrat
Gewählte Arbeitnehmervertretung mit Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten — zentraler Verhandlungspartner bei Personalanpassungen.
Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Betriebsänderungen verhandelt er Interessenausgleich und Sozialplan und ist vor Kündigungen anzuhören. Eine Outplacement-Komponente wird häufig im Sozialplan verankert — der Betriebsrat ist damit ein wichtiger Treiber dafür, dass Betroffene professionelle Begleitung erhalten. Eine frühzeitige, transparente Einbindung verkürzt erfahrungsgemäß die Verhandlungen.
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