Sozialplan
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile aus Betriebsänderungen (§112 BetrVG).
Der Sozialplan ist ein nach §112 BetrVG geregeltes Instrument zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Betriebsänderungen (Standortschließung, Restrukturierung, Massenentlassung). Klassische Inhalte: Abfindungs-Formeln, Übergangsgelder, Outplacement-Angebote, Sprinterklauseln, Härtefallregelungen. Outplacement als Sozialplan-Komponente kann Abfindungssummen senken (vom Betriebsrat oft als Äquivalent zu 1–3 Monatsgehältern bewertet). Erstellung im Verhandlung zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und ggf. Einigungsstelle.
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