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Schutzschirmverfahren (§270b InsO)

Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bei drohender Zahlungsunfähigkeit — das Unternehmen bleibt handlungsfähig, ein Sachwalter überwacht.

Das Schutzschirmverfahren erlaubt einem Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Eigenverwaltung zu sanieren, bevor Insolvenzreife eintritt. Innerhalb von bis zu drei Monaten wird ein Sanierungsplan erarbeitet, geschützt vor Vollstreckungen. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, ein Sachwalter beaufsichtigt. Restrukturierung, Sozialplan und Transfergesellschaft werden hier häufig kombiniert.

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