ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung)
Gesetz von 2012, das Sanierungen statt Liquidation bei Insolvenz erleichtert — fördert Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde 2012 eingeführt und stärkt das Insolvenz-Recht zugunsten von Sanierungen statt reiner Abwicklung. Wesentliche Instrumente: Eigenverwaltung (Geschäftsführung bleibt im Amt), Schutzschirmverfahren, mehr Mitspracherecht für Gläubiger. Outplacement-Anbieter mit Sanierungs-Erfahrung können in diesen Verfahren eine konstruktive Rolle spielen — Personalreduzierung mit Anschluss-Perspektive ist sozial verträglicher als reine Massenentlassung.
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