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Eigenverwaltung

Insolvenz-Spielart, bei der das Management an Bord bleibt und einen Sanierungsplan ausarbeitet — Outplacement oft Teil der Restrukturierungs-Maßnahmen.

Eigenverwaltung nach §270 InsO erlaubt der Geschäftsführung, die Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters fortzuführen. Bedingung: gute Erfolgsaussichten der Sanierung. Anders als bei klassischer Insolvenz wird kein Verwalter eingesetzt, das Management behält Handlungsfähigkeit. Personalseitige Anpassungen — inkl. Outplacement-Komponenten — werden vom Management mit Sozialplan und Transfergesellschaft umgesetzt.

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