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Sozialauswahl

Gesetzlich vorgeschriebene Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung nach sozialen Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial am wenigsten schutzbedürftigen auswählen. Maßgeblich sind die vier gesetzlichen Kriterien. Fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung angreifbar. In Sozialplänen werden häufig Punkteschemata vereinbart, um die Auswahl nachvollziehbar zu gestalten.

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