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Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld

Vorübergehende Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich der Arbeitsagentur — Instrument zur Vermeidung von Entlassungen.

Bei erheblichem, vorübergehendem Arbeitsausfall kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen; die Agentur für Arbeit gleicht einen Teil des Entgeltausfalls über Kurzarbeitergeld aus (regelmäßig 60 bzw. 67 Prozent). Kurzarbeit zielt darauf, Beschäftigung zu erhalten, statt zu kündigen. Reicht sie nicht aus, folgen oft Restrukturierung, Transferkurzarbeitergeld oder Personalabbau.

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