Transferkurzarbeitergeld
Leistung der Arbeitsagentur für Mitarbeitende in Transfergesellschaften — meist 60–67% des bisherigen Netto-Gehalts.
Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG) wird Mitarbeitenden in Transfergesellschaften nach §111 SGB III gezahlt. Höhe: 60% des bisherigen Nettogehalts, 67% bei Mitarbeitenden mit Kind. Maximale Bezugsdauer: 12 Monate. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen Aufstockungsbetrag (oft auf 80–90% des bisherigen Netto-Gehalts). Wesentlicher Vorteil für Mitarbeitende: gesicherte Brutto-Bezüge während der Vermittlungsphase, ohne Sperrzeit-Risiko wie beim Aufhebungsvertrag.
Vertrauliche Kurzliste passender Anbieter
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in zwei Minuten — wir nennen Ihnen 2–3 passende Anbieter mit verifizierten Profilen. Kostenfrei und vertraulich, ohne öffentliche Ausschreibung.