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Betriebsübergang

Übergang eines Betriebs(teils) auf einen neuen Inhaber — die Arbeitsverhältnisse gehen nach §613a BGB mit allen Rechten und Pflichten über.

Ein Betriebsübergang nach §613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht und die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen unverändert auf den Erwerber über; Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam. Arbeitnehmer sind vorab schriftlich zu unterrichten und können dem Übergang binnen eines Monats widersprechen. Im Restrukturierungskontext ist die Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsänderung oft entscheidend dafür, ob und wie Stellen abgebaut werden dürfen.

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