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Freistellung

Suspendierung von der Arbeitspflicht bis zum Vertragsende — bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich.

Bei einer Freistellung muss der Mitarbeitende nicht mehr arbeiten, das Arbeitsverhältnis besteht aber bis zum Ende fort. Sie ist häufig Bestandteil von Aufhebungsverträgen und ermöglicht es Betroffenen, sich frühzeitig auf die berufliche Neuorientierung zu konzentrieren. Bei unwiderruflicher Freistellung wird oft Resturlaub angerechnet; offene Fragen wie die Anrechnung von Zwischenverdienst sollten vertraglich geregelt werden.

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