Ausgleichsquittung
Erklärung des Arbeitnehmers bei Beendigung, mit der wechselseitige Ansprüche als erledigt bestätigt werden — oft mit weitreichender Verzichtswirkung.
Die Ausgleichsquittung wird häufig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegt und bestätigt den Erhalt von Papieren wie Zeugnis und Lohnabrechnung sowie die Erledigung gegenseitiger Ansprüche. Je nach Formulierung kann sie einen umfassenden Anspruchsverzicht enthalten, etwa auf ausstehenden Lohn, Urlaubsabgeltung oder die Kündigungsschutzklage. Arbeitnehmer sollten sie nicht unbedacht unterschreiben; weitreichende Verzichtsklauseln sind teils unwirksam, teils aber bindend. Eine Prüfung vor Unterzeichnung ist ratsam.
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