Arbeitslosengeld I
Lohnersatzleistung der Arbeitsagentur für Versicherte — in der Regel 60% (mit Kind 67%) des letzten Nettoentgelts, Dauer abhängig von Versicherungszeit und Alter.
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, keine Sozialleistung. Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, arbeitslos gemeldet und der Vermittlung verfügbar ist. Die Höhe beträgt rund 60% des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67%. Die Bezugsdauer reicht von sechs bis zu 24 Monaten (ab 58 Jahren). Eine Sperrzeit, etwa nach einem Aufhebungsvertrag, kann den Anspruch kürzen; Betroffene sollten sich frühzeitig arbeitsuchend melden.
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