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Abwicklungsvertrag

Vereinbarung nach Ausspruch einer Kündigung, die die Modalitäten der Beendigung regelt — anders als der Aufhebungsvertrag beendet er das Arbeitsverhältnis nicht selbst.

Der Abwicklungsvertrag wird geschlossen, nachdem der Arbeitgeber bereits gekündigt hat. Er regelt die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, etwa Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Klageverzicht. Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag ist nicht der Vertrag selbst die Beendigungsursache, sondern die vorausgegangene Kündigung. Das kann sperrzeitrechtlich relevant sein: Die Bewertung ist einzelfallabhängig und sollte vor Unterzeichnung geprüft werden. Häufig dient der Abwicklungsvertrag dazu, eine bereits erhobene oder drohende Kündigungsschutzklage einvernehmlich zu beenden.

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